Kindergeld Nachzahlung

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proud_of_civic
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Kindergeld Nachzahlung

Beitragvon proud_of_civic » 11.02.2006, 13:05

Habe gerade erfahren das es nun ein neues Gesetz gibt zwecks Kindergeld.
Mir wurde das Kindergeld Mitte meines 2. Lehrjahres gestrichen,da ich über diese Grenze von 7188€ gekommen bin.
Damals wurde es nach dem Bruttogehalt berechnet. Laut dem neuen Gesetz wird es nun nach dem Nettogehalt berechnet.
Nun kann man rückwirkend sein Kindergeld beantragen.
Ich habe ausgerechet das ich jetzt rückwirkend 2100€ bekommen kann.
Wen würde dieses Gesetz auch treffen?

Hier der Link:


http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=388

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Muenchi
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Beitragvon Muenchi » 11.02.2006, 15:10

hallo, mich betrifft es nicht wirklich.. ich habe erst mit der Lehre angefangen und von daher kriege ich das Kindergeld einfach so weitergezahlt ohne Rückzahlung ;)

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Beitragvon Maverick » 13.02.2006, 17:46

das ist aber nicht gleich das Nettogehalt, denn Du darfst die Lohnsteuer ja weiterhin nicht abziehen, d.h. nur Bruttogehalt ./. Soz.Vers.Beiträge ./.WbK Pauschbetrag (920,-€) = Bemessungsgrundlage fürs Kindergeld.


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