OEM Facelift Rückleuchten aus USA

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Grüzel
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Beitragvon Grüzel » 13.09.2005, 20:02

Schade :( Ich will doch auch welche :D

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NeverDieAlone
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Beitragvon NeverDieAlone » 15.09.2005, 14:30

Hi,

Mein Tuner hat jetzt 2 monate vergeblich nach Rückleuchten mit E zeichen gesucht (klarglas) also ich wäre auch an den da interessiert weil die normalen EJ6 sind fürn arsch...die da sehen wenigstens nach was aus...eventuell noch ein bißchen abdunkeln und dann is perfekt...

Also wenn du die preise klar machst bin ich zu 99% dabei


PS. 1. Beitrag :)
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Beitragvon Civic`Rider » 26.09.2005, 20:38

so hab jetzt 2 paar Rückleuchten bestellt, die so Ende nächste Woche da sind. Der Preis würde ca. 200€ inkl. Versand sein. Hätten den welche Interesse?

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Beitragvon lars-san » 27.09.2005, 10:21

da geb ich doch lieber 100€ mehr aus und hab dann o tüv.
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Beitragvon Civic`Rider » 27.09.2005, 20:40

also ich hab das so gesehen das die auch e-zeichen haben...

... hat jetzt keiern mehr interesse oder wie?

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Beitragvon 99-coupe » 27.09.2005, 21:09

bin immer noch dabei...!!!!!

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Beitragvon DJ_Freek » 28.09.2005, 06:51

Grundsätzlich habe ich schon noch Interesse.
Honda Civic Coupe EJ6 '97

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Beitragvon lars-san » 28.09.2005, 10:27

aber das "E" steht doch für europa. bei den amis gibts das doch nie
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Beitragvon Grüzel » 28.09.2005, 16:56

Ich glaube es muss E2 drauf stehen das ist das richtige und die amis haben nur E1 oder so :roll:

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Beitragvon Civic`Rider » 28.09.2005, 17:12

das "E" steht dafür, dass die Rückleuchten vom Hersteller für das Fahrzeug zugelassen sind und die Zahl dahinter steht für das Land in dem die Leuchten geprüft/zugelassen wurden.

so hab ich das rausgelesen bei google

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Beitragvon Grüzel » 28.09.2005, 19:34

Ja dann passt das eine ja das die eins dann die amis haben und wir brauchen in deutschland zwei , oder wie :roll:
ich bin mir nicht ganz sicher aber ein freund von mir wollte sich rückleuchten aus amerika eintragen lassen die hatten auch E-Zeichen und da war das wegen denn Zahlen glaube ich bin mir nicht mehr ganz sicher :D

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Beitragvon Civic`Rider » 28.09.2005, 19:46

auf mein rückleuchten steht aber auch ne 1 :doubt:
das passt dann aber auch nicht so wie du das meinst

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Beitragvon Grüzel » 28.09.2005, 20:18

Und wenn es andersrum ist :roll: wie gesagt bin mir da nicht sicher , es wäre halt echt Sch...e wenn wir wie du sagst ca. 200€ zahlen und dann haben wie das gleich Problem das sie nicht erlaubt sind ist mir ja eigentlich egal :D aber nicht erlaubte habe ich schon .

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Beitragvon lars-san » 29.09.2005, 11:36

hab auch nochmal nachgekuckt und folgendes herausgefunden:

StVZO:

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.


wenn ich das also richtig versteh heißt "E" für europa zugelassen und die zahl heißt wers zugelassen hat. daß die staaten untereinander verschiedene normen haben is klar. aber erlaubt is es dann in ganz europa oder?
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Beitragvon DJ_Freek » 29.09.2005, 11:41

Normalerweise müste es passen.
Honda Civic Coupe EJ6 '97


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