Das Thema kommt ja immer mal wieder auf, da dachte ich mir, könnte man es ja einfach ma als Guide zusammenfassen...
Die Coupés der Variante EJ2 wurden größtenteils in D zugelassen, bevor die
Abgasnorm Euro2 eingeführt wurde. Demnach haben die meisten E2 (gleichzusetzen mit Euro1) in den Papieren zu stehen. Jedoch erfüllt der EJ2
die Euro2 Abgasnorm und kann daher wie folgt ohne Umbauten umgeschlüsselt werden.
Ziel: Umschlüsselung des EJ2 auf Euro2 Abgasnorm
Vorteil: 110 € anstatt 226€ Steuern jährlich
Nachteil: kein Motor-Swap auf Motoren mit Euro1/E2 möglich
Kosten: ca. 21 Euro für die neuen Fahrzeugpapiere
Zeitaufwand: ca. 1-2 Stunden, je nach Zulassungsstelle
Durchführung:
1. folgende ABE ausdrucken (in Farbe!!!)
http://img212.imageshack.us/i/hondagutachtenmm0.jpg/
2. mit der ABE sowie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle fahren
3. Umschlüsselung des Fahrzeuges auf Euro2 Abgasnorm unter Berufung auf die ABE beantragen
4. Den dummen Gesichtsausdruck des Sachbearbeiters genießen
5. Neue Papiere in Empfang nehmen und fertig!!!!
WICHTIG Macht euch am besten davor eine Kopie des alten Fahrzeugscheins und vergleicht die neuen Papiere mit diesem, es kam schon vor, das die Übernahme vorhandener Eintragungen vergessen wurden.
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Muss ich die neue Abgasnorm dem Finanzamt melden?
Nein, die Zulassungsstelle meldet das automatisch dem Finanzamt!
Bekomme ich bereits zuviel gezahlte Steuern der letzten Jahre zurück?
Ja, zumindest soweit bekannt ist, wurden bisher die zuviel gezahlten Steuern für die letzten 4-5 Jahre zurückerstattet (sofern das Fahrzeug auch schon so lange im eigenen Besitz war)
Dafür schreibt ihr formlos ans Finanzamt, das ihr aufgrund der vorhandenen ABE (am besten von dieser nochmal eine Kopie beilegen) euer Fahrzeug ohne jegliche bautechnische Änderung habt umschlüsseln lassen und die zuviel gezahlten Steuern einfordert. Hier auch reinschreiben, dass das Finanzamt das gerne bei der Zulassungsstelle überprüfen darf.
Funktioniert die Umschlüsselung auch mit anderen Honda-Modellen?
Nein, sie gilt ausschließlich für den EJ2
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EJ2 Umschlüsselung auf Euro2 ohne jeden Umbau
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Re: EJ2 Umschlüsselung auf Euro2 ohne jeden Umbau
Tischo hat geschrieben:WICHTIG Macht euch am besten davor eine Kopie des alten Fahrzeugscheins und vergleicht die neuen Papiere mit diesem, es kam schon vor, das die Übernahme vorhandener Eintragungen vergessen wurden.
Genau, woher du das wohl hast
Gruß
Umschlüsselung ohne jeden Umbau, Datum der Eintragung
Danke für Dein Umschlüsselungs- Guide!
Hier meine Erfahrung mit der Zulassungsstelle. Dumm geschaut haben die natürlich auch. Das Problem was ich hatte war, die haben mir aber das Datum der Umschlüsselung in die Papiere geschrieben... War nichts zu machen.
Ich wollte aber meine über die Jahre zu viel bezahlte Kohle vom Finanzamt wieder!
Also habe ich Widerspruch auf die Art der Eintragung in die Fahrzeugpapiere einglegt und mich auf das Verkehrsblatt 10/97 vom 31.5.1997 Bundesministerium für Verkehr berufen. Darin heißt es unter anderen:
"Zur Sicherung einer ggf. rückwirkend in Betracht kommenden Änderung der Steuerfestsetzung haben die Zulassungsstellen in den Fahrzeugpapieren das Datum einzutragen, ab dem die technischen Voraussetzungen für die Umschlüsselung erstmals erfüllt werden. Dieses Datum ( nicht das Datum, an dem die Fahrzeugpapiere geändert werden) ist den Finanzämtern mit den entsprechenden Emissionsschlüssel mitzuteilen."
Inzwischen hat mir das Finanzamt den Steuerbescheid mit Rückzahlung für dieses Jahr gesendet. Unbedingt Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen sonst ist die Nachzahlung futsch...
Die Zulassungsstelle hat mir dann mitgeteilt, dass die Umschlüsselung hätte nicht vorgenommen werden dürfen, weil:
keine Original- Herstellerbescheinigung vorgelegt wurde
Bei einer originalen Bescheinigung würde man aber sofort die Eintragung ändern.
Ich hab sofort mit Honda Offenbach telefoniert und per E-Mail die im Guide befindliche ABE als Bild gesendet. Honda hat mir die selbe ABE mit original Stempel gesendet.
Die Zulassungsstelle hat den kompletten Brief als Beweismittel einbehalten und die Änderung vorgenommen. Den Widerspruch habe ich dann schriftlich zurückgenommen
Das Finanzamt muss den kompletten zuvielgezahlten Zeitraum zurückzahlen. Kraftfahrzeugsteuer- Durchführungsordnung §7 Absatz 2
Bei mir sind es 10 Jahre gewesen
Also, lasst Euch nicht verarschen!
Hier meine Erfahrung mit der Zulassungsstelle. Dumm geschaut haben die natürlich auch. Das Problem was ich hatte war, die haben mir aber das Datum der Umschlüsselung in die Papiere geschrieben... War nichts zu machen.
Ich wollte aber meine über die Jahre zu viel bezahlte Kohle vom Finanzamt wieder!
Also habe ich Widerspruch auf die Art der Eintragung in die Fahrzeugpapiere einglegt und mich auf das Verkehrsblatt 10/97 vom 31.5.1997 Bundesministerium für Verkehr berufen. Darin heißt es unter anderen:
"Zur Sicherung einer ggf. rückwirkend in Betracht kommenden Änderung der Steuerfestsetzung haben die Zulassungsstellen in den Fahrzeugpapieren das Datum einzutragen, ab dem die technischen Voraussetzungen für die Umschlüsselung erstmals erfüllt werden. Dieses Datum ( nicht das Datum, an dem die Fahrzeugpapiere geändert werden) ist den Finanzämtern mit den entsprechenden Emissionsschlüssel mitzuteilen."
Inzwischen hat mir das Finanzamt den Steuerbescheid mit Rückzahlung für dieses Jahr gesendet. Unbedingt Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen sonst ist die Nachzahlung futsch...
Die Zulassungsstelle hat mir dann mitgeteilt, dass die Umschlüsselung hätte nicht vorgenommen werden dürfen, weil:
keine Original- Herstellerbescheinigung vorgelegt wurde
Bei einer originalen Bescheinigung würde man aber sofort die Eintragung ändern.
Ich hab sofort mit Honda Offenbach telefoniert und per E-Mail die im Guide befindliche ABE als Bild gesendet. Honda hat mir die selbe ABE mit original Stempel gesendet.
Die Zulassungsstelle hat den kompletten Brief als Beweismittel einbehalten und die Änderung vorgenommen. Den Widerspruch habe ich dann schriftlich zurückgenommen
Das Finanzamt muss den kompletten zuvielgezahlten Zeitraum zurückzahlen. Kraftfahrzeugsteuer- Durchführungsordnung §7 Absatz 2
Bei mir sind es 10 Jahre gewesen
Also, lasst Euch nicht verarschen!
hey
also als ich damals dieses Gutachten hier aus dem Netz ausgedruckt hatte, ging ich damit zum Hondahändler und dieser bestätigte mir mit einem Stempel (Honda zertifiziert) das diese Bescheinigung zulässig ist.
Jedoch wurde mir beim Finanzamt gesagt, das man max. 4 Jahre rückwirkend die zuviel bezahlten Steuern zurückbekommt.
Dafür mußte ich nur unterschreiben, das ich diese einfordere und da stand auch drauf, das es laut Gesetz nur max. 4 Jahre sein können.
(weiß leider den § nicht mehr)
Wenn es natürlich so wie bei dir noch mit mehreren Jahren gegangen ist, dann freut mich das für dich. Dann hätte sich das bei mir auch gelohnt, denn besitze meinen EJ2 seid 1996.
Achso, wo haben sie denn bei dir dieses Datum hingeschrieben wegen der Umstellung. Bei mir kann ich das nirgens finden?
Schade das das bei mir die Umschlüsselung schon länger her ist und somit habe ich da wohl keine Chance mehr, die anderen Jahre auch noch zu bekommen. Oder hat jemand eine Idee?
Gruß
also als ich damals dieses Gutachten hier aus dem Netz ausgedruckt hatte, ging ich damit zum Hondahändler und dieser bestätigte mir mit einem Stempel (Honda zertifiziert) das diese Bescheinigung zulässig ist.
Jedoch wurde mir beim Finanzamt gesagt, das man max. 4 Jahre rückwirkend die zuviel bezahlten Steuern zurückbekommt.
Dafür mußte ich nur unterschreiben, das ich diese einfordere und da stand auch drauf, das es laut Gesetz nur max. 4 Jahre sein können.
(weiß leider den § nicht mehr)
Wenn es natürlich so wie bei dir noch mit mehreren Jahren gegangen ist, dann freut mich das für dich. Dann hätte sich das bei mir auch gelohnt, denn besitze meinen EJ2 seid 1996.
Achso, wo haben sie denn bei dir dieses Datum hingeschrieben wegen der Umstellung. Bei mir kann ich das nirgens finden?
Schade das das bei mir die Umschlüsselung schon länger her ist und somit habe ich da wohl keine Chance mehr, die anderen Jahre auch noch zu bekommen. Oder hat jemand eine Idee?
Gruß
Also habe mal versucht anhand meiner Steuerunterlagen eine Tabelle zu erstellen, woran man mal den Unterschied erkennen kann, wieviel Steuern man sparen kann.
Diese Tabelle gilt nur als kleiner Anhaltspunkt. Ich zum Beispiel habe bereits Ende 2005 umgeschlüsselt und das paßt ungefair mit den Daten.
Andere bekommen demzufolge mehr, wenn sie erst jetzt umschlüsseln lassen. (logisch )
Ich dachte auch erst das es bei mir nur 4 Jahre gewesen wären, aber nachdem ich nachgerechnet habe, kommt der Betrag in etwa hin.
(habe die Kosten der EURO1 gegen die EURO2 gegengerechnet)
Genau konnte ich es leider auch nicht ausrechnen, da selbst die Steuerbescheide zum größten Teil gerundet sind und man sich da wohl einfach nicht durchfinden soll.
Gruß
PS: Wie HUBI schon richtig geschrieben hat, laßt euch nicht verarschen!
Diese Tabelle gilt nur als kleiner Anhaltspunkt. Ich zum Beispiel habe bereits Ende 2005 umgeschlüsselt und das paßt ungefair mit den Daten.
Andere bekommen demzufolge mehr, wenn sie erst jetzt umschlüsseln lassen. (logisch )
Ich dachte auch erst das es bei mir nur 4 Jahre gewesen wären, aber nachdem ich nachgerechnet habe, kommt der Betrag in etwa hin.
(habe die Kosten der EURO1 gegen die EURO2 gegengerechnet)
Genau konnte ich es leider auch nicht ausrechnen, da selbst die Steuerbescheide zum größten Teil gerundet sind und man sich da wohl einfach nicht durchfinden soll.
Gruß
PS: Wie HUBI schon richtig geschrieben hat, laßt euch nicht verarschen!
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