Habe gerade erfahren das es nun ein neues Gesetz gibt zwecks Kindergeld.
Mir wurde das Kindergeld Mitte meines 2. Lehrjahres gestrichen,da ich über diese Grenze von 7188€ gekommen bin.
Damals wurde es nach dem Bruttogehalt berechnet. Laut dem neuen Gesetz wird es nun nach dem Nettogehalt berechnet.
Nun kann man rückwirkend sein Kindergeld beantragen.
Ich habe ausgerechet das ich jetzt rückwirkend 2100€ bekommen kann.
Wen würde dieses Gesetz auch treffen?
Hier der Link:
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=388
Kindergeld Nachzahlung
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