Hallo,
Bekommt man bei einem wirtschaftlichen Totalschaden am KFZ den Restwert des Fahrzeugs, den Wiederbeschaffungswert, oder wie läuft das? Mit oder ohne Mehrwertsteuer?
restwert=ca 1600€
Wiederbeschaffungswert=ca 9600€
Schaden=8000€
wirtschaftlicher totalschaden
Moderatoren: MrPellePelle, mugendan, Raccoon, Ace
- NeverDieAlone
- REAL Member
- Beiträge: 4950
- Registriert: 15.09.2005, 14:21
- Wohnort: Detmold
- Kontaktdaten:
- Cyclone
- CivicCoupe.de Freak
- Beiträge: 1810
- Registriert: 11.12.2008, 21:29
- Wohnort: Aurich
- Kontaktdaten:
Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache verlangen. Eine Ausnahme gilt bei Kraftfahrzeugen: Hier kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten als Schadensersatz verlangen, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann (vgl. BGH VI ZR 70/04 vom 15. Februar 2005).
http://de.wikipedia.org/wiki/Totalschaden
Ich glaub dies ist noch hilfreicher:
http://de.answers.yahoo.com/question/in ... 556AAxIQSA
Du willst Deine Teile in Echtcarbon? Dann PN an mich!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 83 Gäste