us standlicht beschreibung
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us standlicht beschreibung
Hey leute hab heute nen civic mit so us-standlichtern gesehen,nicht schlecht.Würde mir das auch gerne machen wollen.Nur wie funktionieren denn dann die Blinker,blinken sie trotzdem noch.Kann mir da eventuell jemand ein paar tipps zum einbauen geben????MFg
- Coupe Freak
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freak ey ..meinste diese LKW begrenzungsleuchten wie bei VOLVO ? das is absoluter schrott ... glaub mir
wenn net ...die blinker als standlicht zu benutzen is net so das problem ...das problem wäre ..was erzählst du den bullen ? ..ich bin gestern grad von denen entkommen , weil ich nur nebelscheinwerfer anhatte. auf einma guck ich in den rückspiegel ...die machen ne vollbremsung .. drehen mitten auf der straße un fahren mir nach. Ich , gasgegeben ...durch paar enge einbahnstraßen .. un weg warn se aber trotzdem ..ich finds übertrieben ..was für geier ...
wenn net ...die blinker als standlicht zu benutzen is net so das problem ...das problem wäre ..was erzählst du den bullen ? ..ich bin gestern grad von denen entkommen , weil ich nur nebelscheinwerfer anhatte. auf einma guck ich in den rückspiegel ...die machen ne vollbremsung .. drehen mitten auf der straße un fahren mir nach. Ich , gasgegeben ...durch paar enge einbahnstraßen .. un weg warn se aber trotzdem ..ich finds übertrieben ..was für geier ...
Reite nicht das BIEST , dass du nicht zähmen kannst!
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- Spargang Fahrer
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hallo,
ich habe seit gestern einen em2 und eine frage zu den begrenzungsleuchten.
der em2 hat doch diese seitlichen begrenzungsleuchten. vorne ist bei mir auch eine 2te birne im blinker verbaut. bei den rückleuchten ist eine aussparung für die seitliche begrenzungsleuchte.
ich würde diese begrenzungsleuchten gerne anschließen. ist dies nun erlaubt?
in der stvzo ist doch geregelt, dass alle lampen die nach vorne leuchten weiß sein müssen. demnach könnte ich beim em2 das gelbe blinkerglas entfernen, eine weiße birne im blinker als standlicht benutzen und die andere als blinker. ob die hinteren roten begrenzungsleuchten erlaubt sind weiß ich nicht. zumal es sich ja bei dem em2 um einen us-import handelt. da muß ja nichts umgebaut werden. die begrenzungsleuchten sind ja vorhanden.
habe noch das hier gefunden:
Erstens: Wenn das Fahrzeug serienmäßig ab Werk über ein solchen Standlichtblinker verfügt. Dies ist dann vom KBA über die jeweilige Fahrzeug-ABE gestattet. Oder wenn das Fahrzeug zB ein US-Fahrzeug ist und auch eine EU-Zulassung erhält. Dies ist aber nur deswegen möglich, da dies eine werksseitige Ausstattung aus den USA ist und kein Nachbau.
Zweitens: Wenn man in den Blinker eine zweite Glühlampe einsetzt UND diese eben 5 Watt hat. UND der Blinker muss dabei ein weißer/Klarglasblinker sein, damit das Standlicht auch weiß leuchtet und der Blinker weiterhin mit der anderen verbleibenden originalen orangenen 21W-Glühlampe orange leuchtet. Denn vorn am Fahrzeug ist nur weißes Standlicht erlaubt, und gelbes Standlicht nur an den Seiten. UND es dürfen sich insgesamt an der Fahrzeugfront nicht mehr als 6 Standlichtquellen befinden. UND dieses Standlicht muss parallel mit den originalen Standlichtern leuchten, denn ein anders gesteuertes Ein- und Ausschalten (zB über Zündung) ist nicht gestattet. UND es darf auf die Blinkfunktion keinen Einfluss haben. Damit ist es noch nicht erlaubt, denn jetzt MUSS ein amtlich anerkannter Sachverständiger des TÜV (nicht Dekra, ö.ä., denn es ist eine Einzelabnahme) diesen neuen Standlicht-Blinker begutachten, testen und hierfür eine Einzel-Betriebserlaubnis erteilen. Dabei wird im Fz-Schein vermerkt, daß der Blinker auch als Standlicht funktioniert und das E-Prüfzeichen jetzt auch dafür Gültigkeit hat. Das gilt aber nur für dieses eine abgenommene Fahrzeug, und nicht für andere. Das macht aber nicht jeder Sachverständige, denn der Sachverständige hat Ermessensspielraum, kann daher die Erlaubnis erteilen, oder auch nicht. Erst wenn die Erlaubnis erteilt ist und in den Fz-Schein eingetragen ist, dann fährt man wieder mit einer gültigen Betriebserlaubnis. Dieser Umbau muss dann aber dauerhaft so bleiben, denn ein späteres abklemmen und wiederherstellen des originalen Blinkers ist dann erneut eintragungspflichtig, da das E-Prüfzeichen nun wieder eine andere Funktion hat.
ich habe seit gestern einen em2 und eine frage zu den begrenzungsleuchten.
der em2 hat doch diese seitlichen begrenzungsleuchten. vorne ist bei mir auch eine 2te birne im blinker verbaut. bei den rückleuchten ist eine aussparung für die seitliche begrenzungsleuchte.
ich würde diese begrenzungsleuchten gerne anschließen. ist dies nun erlaubt?
in der stvzo ist doch geregelt, dass alle lampen die nach vorne leuchten weiß sein müssen. demnach könnte ich beim em2 das gelbe blinkerglas entfernen, eine weiße birne im blinker als standlicht benutzen und die andere als blinker. ob die hinteren roten begrenzungsleuchten erlaubt sind weiß ich nicht. zumal es sich ja bei dem em2 um einen us-import handelt. da muß ja nichts umgebaut werden. die begrenzungsleuchten sind ja vorhanden.
habe noch das hier gefunden:
Erstens: Wenn das Fahrzeug serienmäßig ab Werk über ein solchen Standlichtblinker verfügt. Dies ist dann vom KBA über die jeweilige Fahrzeug-ABE gestattet. Oder wenn das Fahrzeug zB ein US-Fahrzeug ist und auch eine EU-Zulassung erhält. Dies ist aber nur deswegen möglich, da dies eine werksseitige Ausstattung aus den USA ist und kein Nachbau.
Zweitens: Wenn man in den Blinker eine zweite Glühlampe einsetzt UND diese eben 5 Watt hat. UND der Blinker muss dabei ein weißer/Klarglasblinker sein, damit das Standlicht auch weiß leuchtet und der Blinker weiterhin mit der anderen verbleibenden originalen orangenen 21W-Glühlampe orange leuchtet. Denn vorn am Fahrzeug ist nur weißes Standlicht erlaubt, und gelbes Standlicht nur an den Seiten. UND es dürfen sich insgesamt an der Fahrzeugfront nicht mehr als 6 Standlichtquellen befinden. UND dieses Standlicht muss parallel mit den originalen Standlichtern leuchten, denn ein anders gesteuertes Ein- und Ausschalten (zB über Zündung) ist nicht gestattet. UND es darf auf die Blinkfunktion keinen Einfluss haben. Damit ist es noch nicht erlaubt, denn jetzt MUSS ein amtlich anerkannter Sachverständiger des TÜV (nicht Dekra, ö.ä., denn es ist eine Einzelabnahme) diesen neuen Standlicht-Blinker begutachten, testen und hierfür eine Einzel-Betriebserlaubnis erteilen. Dabei wird im Fz-Schein vermerkt, daß der Blinker auch als Standlicht funktioniert und das E-Prüfzeichen jetzt auch dafür Gültigkeit hat. Das gilt aber nur für dieses eine abgenommene Fahrzeug, und nicht für andere. Das macht aber nicht jeder Sachverständige, denn der Sachverständige hat Ermessensspielraum, kann daher die Erlaubnis erteilen, oder auch nicht. Erst wenn die Erlaubnis erteilt ist und in den Fz-Schein eingetragen ist, dann fährt man wieder mit einer gültigen Betriebserlaubnis. Dieser Umbau muss dann aber dauerhaft so bleiben, denn ein späteres abklemmen und wiederherstellen des originalen Blinkers ist dann erneut eintragungspflichtig, da das E-Prüfzeichen nun wieder eine andere Funktion hat.
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hm hilft mir auch nicht wirklich viel o.O bzw is ja keine antwort auf meine frage
Ich mein das ja so das ich von dem kabel was vom standlicht abgeht (Plus) ne querverbindung zum Plus des Blinkers mach. Dazwischen nen widerstand oder so damit die blinkerlampe nur glimmt. Und als i-Tüpfelchen noch en Schalter
Ich mein das ja so das ich von dem kabel was vom standlicht abgeht (Plus) ne querverbindung zum Plus des Blinkers mach. Dazwischen nen widerstand oder so damit die blinkerlampe nur glimmt. Und als i-Tüpfelchen noch en Schalter
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