Suche TÜVer für Fahrwerk und Scheinwerferaustrittskante

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pepa
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Suche TÜVer für Fahrwerk und Scheinwerferaustrittskante

Beitragvon pepa » 20.04.2012, 10:38

Suche ganz dringend jemand, der mir mein Fahrwerk, also die Eibachs mit Betriebserlaubnis und gelben Konis, einträgt mit den 6cm Bodenfreiheit. Das sollte ja nicht das Problem sein, da ja nur ne richtlinie dazu existiert, an die man sich halten kann oder eben nicht.
Das eigentliche Problem ist, damit die Eintragung was Wert ist, brauche ich ein Schreiben, dass es unbedenklich ist, ne Scheinwerferaustrittskante von 44cm zu haben. Weil geblendet wird damit keiner und man sieht auch noch reichlich damit.
Mir ist das egal wo, da es hier die Polizei grad auf mich abgesehen hat und ich das schnellstmöglich eingetragen brauche :/

Hoffe mir kann hier irgendwer helfen.

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civicdriver
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Beitragvon civicdriver » 21.04.2012, 16:29

Muss jetzt mal zwischen fragen.
Sind die Eibachs mi ABE und Stoßdämpfer nicht eintagungsfrei?
Hab ja die selbe Kombi drin.

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Beitragvon ej2-coupe » 21.04.2012, 17:11

Wenn die Stoßdämpfer nicht auf Originalhöhe sind, und das sind sie nicht bei 44cm dann muss man sie eintragen lassen.
In Verbindung mit anderen Felgen zählt die ABE der Federn ebenfalls nix mehr, anders rum auch nicht, also die ABE der Felgen falls vorhanden zählt nicht mehr beim verändertem Fahrwerk. Es muss immer eine neue Abnahme gemacht werden.
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pepa
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Beitragvon pepa » 21.04.2012, 20:18

Naja war bei zwei TÜVern und habe folgende Aussage bekommen: Nutenverstellbar ist ja kein Gewinde und somit langt das. In der ABE steht ja nur wenn nicht Höhenverstellbar. ABer naja Hauptproblem ist die Scheinwerferaustrittskante. denke mal 95% hier im Forum schaffen die 50cm nicht. Aber wenn man mal den falschen Officer hat (so wie ich) hat man eben nen ordentliches Prob.

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Beitragvon civicdriver » 22.04.2012, 08:29

aber für die Koni Gelb gibt es ja keine Papiere.
Und ohne Papiere tragen die ja nichts mehr ein.
Hat diese Kombi jemand so eingetragen bekommen?
Sorry, dass ich den Thread gleich für mich mit nutze, Pepa.

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Lasse
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Beitragvon Lasse » 22.04.2012, 09:36

koni hat ne kba ist somit also mit oem federn eintragungsfrei ;)

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Beitragvon pepa » 22.04.2012, 20:20

Kann mir einer sagen, wofür diese Toleranzen sind?
http://www.heiligebirma.de/autos/ScheinwTol.pdf
heißt das, ich kann mit 45cm noch legal rumfahren oder wofür ist das???

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Beitragvon PEACEpolska » 22.04.2012, 20:41

hi, ruf mal bei dennen an:
http://www.wf-tuning.de/

haben die felgen und das fahrwerk bei meinem Bruder und einem Kumpel eingetragen...
bei meinem Bruder hab ich das nie geglaubt :D[/url][/code]
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Beitragvon pepa » 22.04.2012, 21:52

Danke werd da mal anfragen.

Was hat dein Bruder so schlimmes?

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Beitragvon civicdriver » 22.04.2012, 22:03

Lasse hat geschrieben:koni hat ne kba ist somit also mit oem federn eintragungsfrei ;)


Und mit den 35mm Eibachs mit ABE?

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Beitragvon PEACEpolska » 23.04.2012, 01:29

Er hatte früher mal nen mercedes coupe gehabt, kp welcher genau. Hatte extrem breite und große felgen drauf gezogen mit zusätzlichen spurplatten. Naja dazu war er noch extrem tief. Das profil der reifen war denke ich mal sogar schon außerhalb des radhauses. Art Hellaflush. Der tüv bei uns hat ihn gleich weiter fahren lassen als er in die halle reinfuhr, der tüver meinte nur: fahr gleich weiter ich habe nichts gesehen :-D
Naja dann is er zu wf tuning gefahren und dort hat er es eingetragen bekommen. Einzige auflage wahr eben er musste sein auto morgens dort abgeben und bekamm es abends wieder. Er durte es den ganzen tag nicht sehen...
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Beitragvon pepa » 27.04.2012, 18:49

keiner noch ne Idee? Kann doch irgendwie nicht so schwer sein, jemanden zu finden, der mir schriftlich gibt, dass meine Scheinwerfer nicht blenden und gut ausleuchten mit der Tiefe. Drecksgesetze in Deutschland.

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Beitragvon Lasse » 27.04.2012, 23:19

civicdriver hat geschrieben:
Lasse hat geschrieben:koni hat ne kba ist somit also mit oem federn eintragungsfrei ;)


Und mit den 35mm Eibachs mit ABE?


wenn die abe für sportstoßdämpfer gilt ist das auch ohne tüven zu lassen erlaubt.

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Beitragvon pepa » 28.04.2012, 08:20

abe gilt für die federn bei einer 35er Tieferlegung. Durch die Nuten ist man da ja deutlich drunter und somit in einer Grauzone. Habe nun schon viele Aussagen dazu gehört. So wirklich einig sind die TÜVer da nicht. Problem ist aber, dass ich die Austrittskante der SW unterschreite. Das steht in der STVZO. Das heißt, wenn da mir keiner das erlaubt, ist jede Eintragung soviel Wert wie Klopapier. Und die 50cm SW Austritt schaffe ich nichmal auf oberster Nut :/

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Beitragvon civicdriver » 28.04.2012, 09:40

Ich war mich jetzt auch beim TÜV erkundigen.
Dämpfer sind zwar eintragungsfrei, wenn sie aber verstellbar sind, egal ob über Nuten oder Gewinde, ist es eine bauartrechtliche Änderung.
Damit muss das Fw im eingebauten Zustand zusammen mit Felgen neu abgenommen werden. Das Problem ist jetzt das ich für die Konis keine Papiere hab.


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