Biete hier gebrauchte schwarze Rückleuchten von meinem Bruder seinen EJ6 an, welche von einem Fachmann professionell lasiert, geprüft und abgenommen wurden.
Leider haben sie 2 optische Mängel und ihm fehlt die Zeit es zu reparieren.
(für handwerklich Begabte bestimmt kein Problem)
- linke Außenseite unten rechts ein Stück Plaste rausgebrochen aus Unfall (siehe letztes Bild)
- rechte Außenseite oben rechts ein Stück rausgebrochen (Verursacher abgehauen)
Daher für 60€ + versicherten Versand abzugeben. (verkaufe auch einzelne Teile)
hier im verbauten Zustand (nachdem ihm seitlich ein Geländewagen reingefahren ist)
Wer noch mehr Bilder sehen möchte, einfach hier klicken und dann die dunklen anschauen!
http://www.pixum.de/viewalbum/id/4385502
schwarz lasierte Rückleuchten EJ6 mit DEKRA Gutachten
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schwarz lasierte Rückleuchten EJ6 mit DEKRA Gutachten
Zuletzt geändert von Sunny am 28.02.2010, 00:18, insgesamt 4-mal geändert.
Zusatz
Achja, die originalen Dekra Bescheinigungen gibt es natürlich mit dazu.
gruß
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Black EJ hat geschrieben:so ein gutachten bringt doch bestimmt nix
Darf ich fragen wie du auf solch eine Aussage kommst? Scheinbar weißt du weder was das für ein Gutachten ist, noch was darin steht oder sonst was. Also würde ich dich bitten solche Aussagen in meinem Verkaufsthread zu unterlassen, zumal sie nicht mal der Wahrheit entsprechen.
Es soll Leute geben die ein sogenanntes lichttechnisches Gutachten (LTGA) erstellen lassen, um solche Rücklichter legal fahren zu dürfen.
Kannst dich ja mal kundig machen was sowas heute kostet.
Wir haben solch ein Gutachten 1997 erstellen lassen und demzufolge sind diese Rücklichter legal und wurden demnach auch verbaut.
Ich habe meine immer noch drin und nie Probleme beim Tüv und bei der Polizei gehabt.
Daher zeigt es mir, das dieses Gutachten wohl doch was bringt und nicht wie in deiner Aussage.
Also vorher bitte einmal über das Thema informieren!
Gruß
Black EJ hat geschrieben:das war doch nicht böse gemeint. steht denn im gutacheten die nummer drin die auf den rückleuchten drauf steht?
Ich weiß das so ein gutachten teuer ist.
Also das LTGA liegt natürlich nicht bei uns, sondern bei der zuständigen Dienststelle bzw. Behörde.
Wir haben jeweils 2 Dekra Bescheinigungen über die Zulässigkeit.
Gutachten 1 bestätigt den ordnungsgemäßen Anbau der im Nachweis genannten Bauteile und das das Fahrzeug somit den geltenden Vorschriften entspricht. Praktisch so wie bei allen anderen Teilen die man abnehmen läßt von der Dekra. (da weiß jeder was da draufsteht, wie Kennzeichen, Kfz Typ, Fahrgestellnummer usw.)
Gutachten 2 zeigt die Daten, welche für den Fahrzeugschein wären, wenn man diese eintragen lassen würde. (was aber laut Gutachten nicht erforderlich, aber möglich sei).
Eine Nummer von den Lichtern steht hier somit nicht drauf, sondern die Eintragung verweißt lediglich auf das erstelle LTGA.
Und da es nun seid 29.01.1998 besteht und wir bis jetzt nie Probleme bekommen haben, gehe ich mal davon aus, das es rechtens ist.
Muss dazu sagen, das mein Bruder diese Leuchten reparieren wollte, aber leider nie Zeit dafür hatte. Demzufolge hat er sich andere schwarz lasierte Rücklichter eingebaut und ist mit denen rumgefahren.
Und selbst damit hatte er nie Probleme, da ja keine Nummer hier draufsteht, sondern nur das diese oberflächenbeschichtet sind. Es müssen lediglich die originalen von Honda sein, da das als Hersteller hier drinsteht. Aber das sollte ja bei OEM Leuchten kein Problem sein.
Hoffe konnte damit etwas weiterhelfen.
gruß
black ej hat aber recht, alle gutachten für schwarzlasierte rückleuchten sind hinfällig....grund ist. man dann sie nach dem eintragen bis zur Besinnungslosigkeit weiter schwärzen und niemand kann es nachvollziehen bzw. kontrollieren....
ist bestimmt schon seit 3-4 jahren so....alles andere ist falsch....also sind 60 euro für ein nicht gebrauchbares gutachten wucher....
ist bestimmt schon seit 3-4 jahren so....alles andere ist falsch....also sind 60 euro für ein nicht gebrauchbares gutachten wucher....
Bobo hat geschrieben:black ej hat aber recht, alle gutachten für schwarzlasierte rückleuchten sind hinfällig....grund ist. man dann sie nach dem eintragen bis zur Besinnungslosigkeit weiter schwärzen und niemand kann es nachvollziehen bzw. kontrollieren....
ist bestimmt schon seit 3-4 jahren so....alles andere ist falsch....also sind 60 euro für ein nicht gebrauchbares gutachten wucher....
Darf ich mal fragen über was genau ihr für Gutachten der Meinung seid, das sie hinfällig sind?
Frage nur deshalb weil ich genug Gutachten gesehen habe die zwar erstellt wurden, aber keine Grundlage haben.
Bei diesem hier wurde ein LTGA erstellt und ich glaube jeder weiß was das heißt. Demzufolge steht da garantiert auch drin wieviel die Tönung beinhaltet. Sollte man also nachträglich drüberlasieren ist dies natürlich hinfällig, das ist logisch.
Aber das wurde hier nicht gemacht. Denn wenn es so wäre, hätten wir ja irgendwann mal in den über 10 Jahren Probleme mit der Polizei oder dem Tüv bekommen müssen, was aber nie der Fall war.
Demzufolge verkaufe ich das Gutachten auch nur zusammen mit diesen Lichtern hier.
Weiterhin habe ich schon geschrieben, das diese Rücklichter NICHT eingetragen werden müssen.
Wenn du 60€ für ein Gutachten was von einem LTGA erstellt wurde Wucher findest, dann würde ich mal vorschlagen das du dich mal kundig machst, was heute ein LTGA kostet.
Achja, man muss auch nicht immer alles über einen Kamm schären. Ich habe z.B. seid zig Jahren einen Mohr ESD und nen offenen Luftfilter drin. Heutzutage laut Gesetz nicht mehr erlaubt, aber da es bei mir eingetragen ist und es damals zulässig war, habe ich damit erst letzten September beim Tüv keinerlei Probleme gehabt.
Ich möchte hier niemanden privat angreifen, aber finde es nicht in Ordnung hier Sachen schlecht zu reden, wenn man dieses nicht beweisen kann. Denn ich glaube es hat noch keiner hier Einblick in dieses LTGA gehabt. Ich leider auch nicht da es ja nicht bei mir liegt, aber die zig Jahre die wir die Lichter ohne Probleme fahren konnten, sprechen wohl für sich.
Gruß
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