wirtschaftlicher totalschaden

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Alex82
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wirtschaftlicher totalschaden

Beitragvon Alex82 » 07.01.2009, 11:06

Hallo,

Bekommt man bei einem wirtschaftlichen Totalschaden am KFZ den Restwert des Fahrzeugs, den Wiederbeschaffungswert, oder wie läuft das? Mit oder ohne Mehrwertsteuer?

restwert=ca 1600€
Wiederbeschaffungswert=ca 9600€
Schaden=8000€

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EMjoy81
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Beitragvon EMjoy81 » 07.01.2009, 11:11

jetzt sag nicht, dein hobel ist hin?!?

normalerweise den zeitwert vor dem unfall, bin mir aber nicht sicher, schon etwas her bei mir damals
unser club>>>
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Wie heißt es so schön? Liebe geht durch den Wagen!

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Alex82
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Beitragvon Alex82 » 07.01.2009, 11:16

nein nicht mein hobel aber auch ein Honda(EU9)

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Beitragvon NeverDieAlone » 07.01.2009, 18:00

mach mir keine angst!!! danke deiner wäre hin
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Alex82
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Beitragvon Alex82 » 07.01.2009, 20:59

´kennt sich keiner aus?
keiner mal so einen fall gehabt?

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Cyclone
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Beitragvon Cyclone » 12.01.2009, 10:32

Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache verlangen. Eine Ausnahme gilt bei Kraftfahrzeugen: Hier kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten als Schadensersatz verlangen, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann (vgl. BGH VI ZR 70/04 vom 15. Februar 2005).


http://de.wikipedia.org/wiki/Totalschaden

Ich glaub dies ist noch hilfreicher:

http://de.answers.yahoo.com/question/in ... 556AAxIQSA
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