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kündigungsgesetz der mietwohnung

Verfasst: 26.02.2008, 20:15
von Bobo
also folgendes da ich sehr bald bzw die nächsten tage meine wohnung kündige und in meinem vertrag nichts von restlaufzeit steht sondern nur von gesetzlichen bestimmungen wollt ich mal fragen ob einer weiß was das gesetz vorschreibt wie lange diese zeit ist. hoffe ihr versteht mich :?

Verfasst: 26.02.2008, 20:20
von SHONDA
Also wenn ich dich richtig verstanden habe....Rechtslage: 3 Monate.
Steht so bei mir handschriftlich vermerkt, und das "alte Kündigungs bla bla" ist durchgestrichen

Verfasst: 27.02.2008, 03:14
von Awake
Wat hast du denn jetzt schon wieder vor?? Wir müssen den ganzen Rotz doch net wieder die ganzen Treppen runtertragen oder?

Verfasst: 27.02.2008, 11:01
von Civic XXL
Wenn du jetzt noch im Februar kündigst, hast du noch 3 Monate (März, April, Mai)