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Ordnungswidrigkeiten Anzeige

Verfasst: 02.01.2005, 23:45
von Danny
hab ne ordnungswidrigkeiten anzeige bekommen weil ich noch mein altes auto unangemeldet vor der tür stehen hab. ich hab eine wohnung. daraufhin habe ich eine ordnungswidrigkeiten anzeige bekommen. als ich den brief sah hab ich mit dem hausmeister geredet und er meinte ich könnte das auto fürs erst hier stehen lassen. ich muss jetzt in dem brief den ich bekommen hab dazu äußern. so und jetzt meine frage kann ich dann auf die frage ob ich die ordnungswidrigkeit zugeben will mit nein antworten und die sache halt erklären oder bringt das nur mehr stress und kosten mit ??? oder lohnt sich das überhaupt wenn ich dann´auf die frage ob ich die ordnungswidrigkeit zu gebe mit nein beantworte.

Verfasst: 03.01.2005, 20:54
von Civic XXL
Kommt drauf an was es kosten soll. Auf der Privatauffahrt ist es ja auch erlaubt, nur auf öffentlicher Verkehrsfläche geht es natürlich nicht.
Wenn´s bis 30,- ist würde ich kein Theater machen.

Verfasst: 04.01.2005, 00:28
von Darkphoenix
Kommt wie gesagt drauf an wo das Auto steht/stand. Wenn du es am Strassenrand oder so stehen hast (innerhalb der STVZO) darfst du kein abgemeldetes Auto stehen haben....wenn es auf nem Privatgrundstück steht dann können die gar nix machen.
Aber da du von denen n brief bekommen hast denk ich mal es stand auf der Strasse oder so. Denn die wissen ja schon (so n bissel :D ) was sie machen.

Also ich würde nicht nein ankreuzen. haste hinterher ev. mehr ärger und kosten am Hals....

Verfasst: 04.01.2005, 02:55
von Danny
jo ich hab mich mal erkundigt und diesen informationen zufolge sollt ich ja ankreuzen weil wenn ich nein ankreuzen würde würde es dem amtsgericht weitergereicht werden und ich könnte diesen prozess nicht gewinnen und dadurch würden mehr kosten entstehen und ich falls ich den fall verlier in irgendeinem register stehen bzw. vorbestraft sein oder irgendwie sowas bin mittendrinne fast eingeschlafen sry

Verfasst: 05.01.2005, 13:35
von Darkphoenix
Hehe...is auch schwer wach zu bleiben wenn man was aus dem Gesetztbuch erzählt bekommt....so umfangreich wie da alles drinn steht...

Aber meistens gilt lieber ja ankreuzen und sich weiteren ärger ersparen...