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In berufung gehen , aber wie richtig

Verfasst: 24.11.2006, 13:08
von Erazer
Leutz ich hab ein problem
Am freitag, vor ca 3 wochen hab ich meinen esd anbauen lassen und am sonntag wurd ich von der polizei angehalten, hatte aber schon einen Tüv termin für dienstag, allerdings nichts schriftliches darüber dabei...
Ende vom lied :
Mängelkarte und strafanzeige 50€ und 3 punkte :?
Gestern kam der bußgeltbescheid und dagegen möcht ich gern in berufung gehen, hat das schon mal einer von euch gemacht?
Gibts was zu beachten? Meiner meinung hab ich ja nichts falsch gemacht, die komplette anlage ist inzwischen auch schon eingetragen und die mängelkarte schon lange wieder bei der polizei
Was meint ihr hab ich chancen ?
Ich wurde am 5. angehalten , am 7 hab ich die hu und au ohne mängel mit dem pott hinten dran bestanden und weil mir supersprint das falsche gutachten mitgeliefert hatte wurde die komplettanlage am 14. eingetragen ... also wenn hier ein paar anwälte unterwegs sind , bitte meldet euch ;)

Verfasst: 24.11.2006, 14:30
von eXXcalibur
anwalt nicht 8)

aber ich würde an deiner Stelle folgendes machen:

Eingeschriebener Brief, indem du schreibst, dass du die Strafanzeige nicht annimmst und du die Kopie der bestandenen Überprüfung und wenn du schon dabei bist auch die Eintragung beilegst.

so würde ich das halt machen und dann mal schauen was kommt...

Verfasst: 24.11.2006, 18:06
von Awake
Frag mal bei verkehrsportal.de nach

Verfasst: 24.11.2006, 21:05
von blackFox
hast zufällig rechtsschutz ?

Verfasst: 25.11.2006, 09:27
von Erazer
blackFox hat geschrieben:hast zufällig rechtsschutz ?

ne eben nicht, wollt ich schon immer mal abschließen :banghead: