In berufung gehen , aber wie richtig
Verfasst: 24.11.2006, 13:08
Leutz ich hab ein problem
Am freitag, vor ca 3 wochen hab ich meinen esd anbauen lassen und am sonntag wurd ich von der polizei angehalten, hatte aber schon einen Tüv termin für dienstag, allerdings nichts schriftliches darüber dabei...
Ende vom lied :
Mängelkarte und strafanzeige 50€ und 3 punkte
Gestern kam der bußgeltbescheid und dagegen möcht ich gern in berufung gehen, hat das schon mal einer von euch gemacht?
Gibts was zu beachten? Meiner meinung hab ich ja nichts falsch gemacht, die komplette anlage ist inzwischen auch schon eingetragen und die mängelkarte schon lange wieder bei der polizei
Was meint ihr hab ich chancen ?
Ich wurde am 5. angehalten , am 7 hab ich die hu und au ohne mängel mit dem pott hinten dran bestanden und weil mir supersprint das falsche gutachten mitgeliefert hatte wurde die komplettanlage am 14. eingetragen ... also wenn hier ein paar anwälte unterwegs sind , bitte meldet euch
Am freitag, vor ca 3 wochen hab ich meinen esd anbauen lassen und am sonntag wurd ich von der polizei angehalten, hatte aber schon einen Tüv termin für dienstag, allerdings nichts schriftliches darüber dabei...
Ende vom lied :
Mängelkarte und strafanzeige 50€ und 3 punkte
Gestern kam der bußgeltbescheid und dagegen möcht ich gern in berufung gehen, hat das schon mal einer von euch gemacht?
Gibts was zu beachten? Meiner meinung hab ich ja nichts falsch gemacht, die komplette anlage ist inzwischen auch schon eingetragen und die mängelkarte schon lange wieder bei der polizei
Was meint ihr hab ich chancen ?
Ich wurde am 5. angehalten , am 7 hab ich die hu und au ohne mängel mit dem pott hinten dran bestanden und weil mir supersprint das falsche gutachten mitgeliefert hatte wurde die komplettanlage am 14. eingetragen ... also wenn hier ein paar anwälte unterwegs sind , bitte meldet euch