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wirtschaftlicher totalschaden

Verfasst: 07.01.2009, 11:06
von Alex82
Hallo,

Bekommt man bei einem wirtschaftlichen Totalschaden am KFZ den Restwert des Fahrzeugs, den Wiederbeschaffungswert, oder wie läuft das? Mit oder ohne Mehrwertsteuer?

restwert=ca 1600€
Wiederbeschaffungswert=ca 9600€
Schaden=8000€

Verfasst: 07.01.2009, 11:11
von EMjoy81
jetzt sag nicht, dein hobel ist hin?!?

normalerweise den zeitwert vor dem unfall, bin mir aber nicht sicher, schon etwas her bei mir damals

Verfasst: 07.01.2009, 11:16
von Alex82
nein nicht mein hobel aber auch ein Honda(EU9)

Verfasst: 07.01.2009, 18:00
von NeverDieAlone
mach mir keine angst!!! danke deiner wäre hin

Verfasst: 07.01.2009, 20:59
von Alex82
´kennt sich keiner aus?
keiner mal so einen fall gehabt?

Verfasst: 12.01.2009, 10:32
von Cyclone
Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache verlangen. Eine Ausnahme gilt bei Kraftfahrzeugen: Hier kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten als Schadensersatz verlangen, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann (vgl. BGH VI ZR 70/04 vom 15. Februar 2005).


http://de.wikipedia.org/wiki/Totalschaden

Ich glaub dies ist noch hilfreicher:

http://de.answers.yahoo.com/question/in ... 556AAxIQSA