Hallo,
Bekommt man bei einem wirtschaftlichen Totalschaden am KFZ den Restwert des Fahrzeugs, den Wiederbeschaffungswert, oder wie läuft das? Mit oder ohne Mehrwertsteuer?
restwert=ca 1600€
Wiederbeschaffungswert=ca 9600€
Schaden=8000€
wirtschaftlicher totalschaden
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Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache verlangen. Eine Ausnahme gilt bei Kraftfahrzeugen: Hier kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten als Schadensersatz verlangen, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann (vgl. BGH VI ZR 70/04 vom 15. Februar 2005).
http://de.wikipedia.org/wiki/Totalschaden
Ich glaub dies ist noch hilfreicher:
http://de.answers.yahoo.com/question/in ... 556AAxIQSA
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