kündigungsgesetz der mietwohnung

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Bobo
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kündigungsgesetz der mietwohnung

Beitragvon Bobo » 26.02.2008, 20:15

also folgendes da ich sehr bald bzw die nächsten tage meine wohnung kündige und in meinem vertrag nichts von restlaufzeit steht sondern nur von gesetzlichen bestimmungen wollt ich mal fragen ob einer weiß was das gesetz vorschreibt wie lange diese zeit ist. hoffe ihr versteht mich :?
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SHONDA
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Beitragvon SHONDA » 26.02.2008, 20:20

Also wenn ich dich richtig verstanden habe....Rechtslage: 3 Monate.
Steht so bei mir handschriftlich vermerkt, und das "alte Kündigungs bla bla" ist durchgestrichen

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Awake
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Beitragvon Awake » 27.02.2008, 03:14

Wat hast du denn jetzt schon wieder vor?? Wir müssen den ganzen Rotz doch net wieder die ganzen Treppen runtertragen oder?
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Civic XXL
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Beitragvon Civic XXL » 27.02.2008, 11:01

Wenn du jetzt noch im Februar kündigst, hast du noch 3 Monate (März, April, Mai)
Gruß Lothar


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