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200 Zeller und ihre Prüfzeichen
Verfasst: 15.05.2008, 12:45
von Raccoon
Ich hab mich jetzt mal nach 200Zeller umgesehen und auch ein paar mit e-Prüfzeichen gefunden.
Das Problem ist aber wohl, das diese Prüfzeichen fahrzeugspezifisch sein sollen. Das war jedenfalls die Aussage einer der Händler.
Wisst ihr was näheres zu dem Thema?
Verfasst: 15.05.2008, 14:42
von DrfT-KinG
frag mal beim deinem tüv-prüfer nach! ich zumindest bis jetzt noch nix davon gehört...e prüfzeichen ist e prüfzeichen oder?
Verfasst: 15.05.2008, 15:03
von Raccoon
Naja wohl nicht, aaber ich frag mal einen Tüver.
Verfasst: 15.05.2008, 19:52
von Raccoon
Aussage der DEKRA:
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Verfügt der Katalysator nur über eine eingeprägte EG-Betriebserlaubnis-
nummer, dann sagt dieses Nummer für das Abgasreinigungssystem aus, dass
dieses geprüft wurde. Nicht aber für welche Fahrzeuge und mit welchem
Ergebnis (Euro-Norm).
Bei Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens, wovon ohne
entsprechende Nachweise auszugehen ist, erlischt die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs.
Diese kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) dann
wieder erlangt werden.
Zulässige gültige Prüfzeugnisse können eine ABE (allgemeine Betriebs-
erlaubnis), ein Teilegutachten oder EG/ECE-Teile-Genehmigungen sein.
Der Verwendungsbereich und die erfüllten Abgasnormen ergeben sich aus
der dazugehörenden Übereinstimmungsbescheinigung, die von den Herstellern
mit den Katalysatoren mitgeliefert wird.
Mit dieser Übereinstimmungsbescheinigung, in der Ihr Fahrzeug aufgeführt
sein sollte, ist eine Abnahme möglich.
Eine vorhandene ABE oder ein anderes o.g. Prüfzeugnis kann von einer
Abnahme freistellen, wenn Ihr Fahrzeug in deren Verwendungsbereich
aufgeführt ist und die Auflagen eingehalten werden. Im Dokument ist dann
explizit vermerkt, dass eine Abnahme für nicht erforderlich gehalten wird.
Es gilt dann die Mitführpflicht.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Sagt mir ehrlich gesagt nicht so sehr zu die Aussage, denn ich habe noch keinen gesehen, der ein Schriftstück mitliefern.
Verfasst: 15.05.2008, 20:00
von Erazer
leg den einbau so das es mit deiner au übereinstimmt, lass den tüv prüfer die au mit 200zeller machen und dann bekommst du, wenn deine werte passen,den kat über einzelabnahme eingetragen, so wars bei mir
Verfasst: 15.05.2008, 20:01
von Raccoon
Dann bräuchte der auch keine Prüfnummer!?
Verfasst: 16.05.2008, 13:06
von Raccoon
Teil 2 der Antwort, das sagt schon einiges mehr aus:
Sehr geehrter Herr XXXX,
"E9" bedeutet nur ECE-Teilegenehmigung (großes "E") erstellt durch das
Land Spanien (9).
Eine darauffolgende Nr. (z.B. die ECE-Regelung R-103 für Austauschkataly-
satoren) könnte auf eine ECE-Regelung hinweisen, nach welcher geprüft wurde
und dann folgt eine laufende Nr.
Ohne Verwendungsbereich bzw. Bestätigung der Eignung für Ihr Fahrzeug
können wir Ihnen nur von diesen Katalysatoren abraten.
Aussagen wie:"Er ...ist bis ca. 3,0l Hubraum / bis 250PS geeignet." Sind
nicht wirklich hilfreich.
lt. der ECE-Regelung R-103 gilt:
11.1 Jedem neuen Austauschkatalysator sind folgende Informationen
beizulegen:
11.1.1 Name oder Handelsmarke des Katalysatorherstellers
11.1.2 Die Fahrzeuge (einschließlich Baujahr), für die der Austauschkataly-
sator genehmigt ist, sowie gegebenenfalls eine Kennzeichnung, aus der
hervorgeht, ob der Austauschkatalysator in ein Fahrzeug mit On-Board-
Diagnosesystem (OBD) eingebaut werden kann.
11.1.3 Einbauanweisungen, falls erforderlich.
11.2 Diese Angaben sind in folgender Form bereitzustellen;
i als Druckschrift, die dem Austauschkatalysator beigelegt ist,
oder
ii als Aufdruck auf der Verpackung, in der der Austauschkatalysator
verkauft wird,
oder
iii in anderer geeigneter Form.
Die Angaben müssen auf jeden Fall in dem Produktkatalog enthalten
sein, der vom Hersteller der Austauschkatalysatoren an die Verkaufsstellen
verteilt wird.
In der Anlage finden Sie Beispiele für die Kennzeichnungen der Kataly-
satoren.
(See attached file: Katkennzeichnung.pdf)(See attached file:
Katkennzeichnung2.pdf)
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Verfasst: 19.05.2008, 16:25
von Raccoon
Helft mir mal wenn ich falsch liege, aber:
Wenn ich mir einen 200Zeller (oder einen 100Zeller) in mein Facelift!!! baue, dann hab ich doch Leistungsverlust.
Begründung: Das Facelift hat 2 Lambdasonden, eine im Krümmer und eine hinterm Kat. Die 1. Lambdasonde misst den Abgaswert und die zweite misst erneut die Abgaswerte, meldet das an die ECU und regelt somit die EURO-Norm. Die ECU ändert daraufhin die Leistung (Benzinzufuhr, Luftmenge usw.) so, damit die EURO-Norm eingehalten/realisiert wird.
Der 200Zeller-Kat lässt aber die Abgase vermehrt durch den Kat --> zweite Lambdasonde meldet der ECU, dass die Abgaswerte zuhoch sind und verringert die Leistung.
Der ganze Spass bleibt euch mit einer Lambdasonde erspart.
Lieg ich damit so richtig?
Verfasst: 19.05.2008, 22:20
von Erazer
Von der denkweise her richtig, allerdings bestand ich meine Au mit 200zeller metallkat(!) besser als jemals zuvor mit dem Serien Keramik(?) kat. Metallkats haben ja nen besseren wirkungsgrad.
Darum gehts ja, die AU zu bestehen, würde das nicht jucken würde jeder ohne kat fahren. Obs natürlich nun für deine d3(?)Norm reicht weis ich nicht, allerdings fahren viele auch 200zeller,meistens von HJS zum Schweinepreis, im Ep3 mit Euro4.
Im Umkehschluss müsste dann deine 2. sonde denken "da geht noch was" und die einspritz/luftmenge wird je nach möglichkeit erhöht
Verfasst: 19.05.2008, 22:35
von Raccoon
Kann mir das jemand eindeutig sagen?
Bringt oder frisst der 200Zeller bei 2 Lamddasonden Leistung?
Verfasst: 19.05.2008, 22:53
von Spark
ich glaub da musst du in den sauren apfel beissen und es selbst austesten
Verfasst: 20.05.2008, 12:11
von Raccoon
Hat denn keiner eine Erklärung, ob meine Aussage stimmt oder nicht?