eingriffe an der beleuchtungseinrichtung des fahrzeuges (xenon, scheinwerfer, reflektoren usw) werden als schweres verbot geahndet.
bei mir ITR kann ich mich noch retten da selbst im handbuch die standlichter als seitenmarkierungsleuchten ausgeschrieben sind. dazu kommen noch einige US-umschreibungen (durch die heckstoßstange) im brief & schein. bei mir kein problem.
beim EG/EJ/EK usw ist das irreführung *siehe: oben*
seitenmarierungsleuchten dürfen nur zur seiten leuchten und dürfen nicht von vorne sichtbar sein.
abgesehen davon is das e-zeichen auf dem blinker nicht für eine seitenmarkierungsleuchte geprüft.
kurz: da gibts ordentlich aufn popo wenn du an den falschen bobby-ohne-hobby gerätst.
ps: sry, hatte schonwieder gut einen im tee......