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Angel Eyes mit E-Prüfzeichen???

Verfasst: 25.04.2005, 22:14
von Krasnaja.Civic

Verfasst: 25.04.2005, 22:52
von FuriousEJ6
Bull$h*t sag ich da nur.

Verfasst: 25.04.2005, 23:01
von blackFox
gabs vor einiger zeit schonmal, ich glaub das problem war, dass die teule zwar ein prüfzeichen aber keine leuchtweitenregelung haben

Verfasst: 26.04.2005, 20:40
von FetterFisch
Ich finds irgendwie sehr merkwürdig, dass es die Firma "GENERATION 3" nirgens im I-Net zu findn gibt!

Hab mal gegoogelt und nichts gefunden.

Und son E-Zeichen für scheinwerfer kann sich ne firma die ne auflage von 10 / Jahr hetbestimmt net leisten.

Nächste sache was mir aufgefallen ist, is dass er sagt Civic 96-00?!?

Facelift?????

MfG
FetterFisch

Verfasst: 27.04.2005, 14:16
von blind
blackFox hat geschrieben:gabs vor einiger zeit schonmal, ich glaub das problem war, dass die teule zwar ein prüfzeichen aber keine leuchtweitenregelung haben


genau so siehts aus. das is wie mit der unterbodenbeleuchtung mit e-prüfzeichen. die entsprechen zwar den normen,aber sind trotzdem verboten. genau so ist es mit den angel eyes. die ham zwar n e-zeichen, aber durch die fehlende leuchtweitenregulierung sind die dinger trotzdem verboten.

Verfasst: 27.04.2005, 16:30
von Krasnaja.Civic
das ist natürlich wiedermal schade :cry:

Verfasst: 27.04.2005, 16:56
von CreacK3r
genau so siehts aus. das is wie mit der unterbodenbeleuchtung mit e-prüfzeichen. die entsprechen zwar den normen,aber sind trotzdem verboten


Hallo erstmal bin neu hier und das Board hier wurde mir von civic-forum.de empfohlen!

Ich geh jetzt nicht direkt auf die Angel-Eyes ein, doch auf die Unterbodenbeleuchtung, Dranbauen darf man sie ja, wenn das e-Prüfzeichen drauf ist, oder? nur nicht anmachen im StVo bereich, oder?

GreeZ CreacK3r

alias: Florian

Verfasst: 27.04.2005, 22:19
von mischkaaa
auf den angel ayes is jan e prüfzeiochen wenn die bullen dass sehn dann gehn sie doch nicht weiter drauf ein oder ???

Verfasst: 28.04.2005, 01:50
von blind
@ mischkaaa: kommt drauf an, ob der bulle, der dich kontolliert plan hat oder nicht. wenn dem was nich in ordnung vorkommt, kann er veranlassen, dass du zum tüv musst...

@ CreacK3r: erstmal willkommen im forum :) wozu willst dir ubb drunter bauen, wenn du sie eh net anmachen darfst? ^^ wenn du sie doch an machst obwohls verboten is, is es auch egal ob die dinger e-prüfzeichen ham oder nich.

Verfasst: 28.04.2005, 09:41
von CreacK3r
@ CreacK3r: erstmal willkommen im forum wozu willst dir ubb drunter bauen, wenn du sie eh net anmachen darfst? ^^ wenn du sie doch an machst obwohls verboten is, is es auch egal ob die dinger e-prüfzeichen ham oder nich.


ich könnte sie als "Einstiegshilfe" verkaufen, DANN leuchten sie nur wenn die tür offen ist!
Natürlich habe ich im innenraum noch n seperaten schalter und kann das Licht dann anmachen, wenn mich die Grünen aufhalten sage ich, ups die tür war wol nicht richtig zu ^^

Also darf man sie Dranbauen?[/list]

Verfasst: 28.04.2005, 11:06
von blind
dran bauen darfst du sie, blos halt nich anmachen ^^ und mit der einstiegsbeleuchtung: ob dir die grünen das abkaufen? aber die dinger sind verboten. entweder hauste se dir drunter un passt halt auf, dass dich de bullen nich erwischen, oder du lässt es ^^ machste se halt nur da an, wo de genau weißt, dass da keine pozilisten sind und dann geht das schon. musst aber dann aber auch immer mit dem risiko leben, dass doch plötzlich die rennleitung in grün weiß vorbei kommen könnte.

Verfasst: 04.05.2005, 14:57
von Seppel
So...


Der Anbau von UBB ist verboten...auch als EIn und Ausstiegsbeleuchtung etc....!!!

Genauso wie Eingetragen Alu Spoiler verboten sind...

Auch die Angels von Maxpower haben "E" Zeichen...aber E ist nicht gleich E...die Zahl hinter dem E ist wichtig...

Die erläutert was das E Zeichen für eine Bedeutung hat....
http://www.strafzettel.de/index.html?/content/1033.htm

Verfasst: 04.05.2005, 15:21
von Fireball800
Moment mal:
Das Anbringen der UBB ist genehmigt!!!!!
Du darfst sie nicht beim Fahren anhaben und der Schalter muss separat sein!
So zumindest die gestrige Aussage des TÜV BAyern!
Einstiegsbeleuchtung? GIbt es sogar völlig legal von Folia-Tec, allerdings in eriß! Sind tüv-geprüft!

Angel Eyes... Die die auf dem MArkt sind, selbst mit E-Zeichen sind solange uznzulässig, solange sie ohne Leuchtweitenregulierung sind!!!!!

Verfasst: 04.05.2005, 16:11
von Seppel
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.


8) ;)

Verfasst: 05.05.2005, 11:21
von lars-san
da man auf dem glas keinerlei nummern sieht geh ich mal davon aus daß die auf den linsenfassungen sind. zum beispiel die DL HOK96D (grüner civic)

http://www.tss-tuning.de/onlineshop/beleuchtung-scheinwerfer.htm

die haben die nummern auf der linsenfassung weil die eigentlich von nem anderen auto sind. aber ohne lwr.