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Wie lang kann man den Tüv überziehen?
Verfasst: 26.05.2005, 11:04
von carsten
also jungs - die frage steht?! meiner ist im april abgelaufen, wie lang kann man rumfahren ohne das es größeren ärger gibt bzw. erlischt irgendwann die betriebserlaubnis oder so? werd wohl erst mitte juni dazukommen zum tüv zu fahren.....
Verfasst: 26.05.2005, 11:10
von blind
1 monat darfste nach ablaufen noch rumfahren.
Verfasst: 26.05.2005, 17:31
von ej6Paul
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als
zwei bis vier Monaten 25,- EUR
vier bis acht Monaten 40,- EUR, 1 Punkt
acht Monaten 75,- EUR, 2 Punkte
(Auszug aus dem Bußgeldkatalog)
Verfasst: 26.05.2005, 20:07
von -=saiyan=-
Tja also, is mir ja fast peinlich, aber mein Rekord mit TÜV überziehen steht bei 11 Monaten. Hätte letztes Jahr im Juni hingemusst und bin erst gestern zum TÜV gefahren. Irgendwie kam immer was dazwischen, dann ab und zu zwar die Zeit gehabt, aber dafür keinen Bock. Na ja und dann hätte ich da so eine bescheuerte Kennzeichenbeleuchtung dranbauen müssen, weil ich die Heckklappe gecleant hatte, hab ich gestern morgen dann mal schnell gemacht, hab mich mal aufgerafft und bin dann sogar anstandslos durchgekommen, auf die bekackte Kennzeichenbeleuchtung hat der nich mal geschaut, hätte ich mir die Arbeit also schenken können und damals gleich so hinfahren können.