Du wiilst doch nicht die FL-RL lasieren
Steht das nicht hinten druff?
Das ist auf jeden Fall schon zu doll für die Bullen gewesen...
Weiß-rote Rückleuchten mit E-Prüfzeichen?
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wash hat geschrieben:hm wie lautet denn nun die vorschrift? ich will die non fl rückleuchten eventuell lasieren, müsste doch so ne farbe geben, dass die leuchtkraft nicht nachlässt.......
du meinst eine, die sie DURCHLÄSST oder? sonst kannstes ja eh vergessen...aber würd mich auch interessieren..wollte das auch mal machen
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also unsere sind auch lasiert, mit den bullen gabs noch nie probleme
allerdings wären birnen mit ein paar watt mehr nicht schlecht, weil es ver liert auf jeden fall an durchlässigkeit
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lasiert=verboten
jedenfalls im normalfall
bei unseren fällts kaum auf da die e-Zeichen alle zu sehen sind und die helligkeit stimmt. aber im endeffekt isses eigentlich net erlaubt... am besten mal beim tüver schlau machen was der dazu sagt
jedenfalls im normalfall
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wash hat geschrieben:was sagt denn der tüv dazu? und wie lautet die vorschrift?
Definitiv verboten.
Es gab mal ein Gutachten (Müschwitz) in dem die Einfärbung von Rückleuchten erlaubt war, auch ohne TÜV Begutachtung. War aber ne Fälschung von einen ungültig gewordenen Papiers, das schon in der Vorbereitung gescheitert ist.
Gruß Lothar
Aber lasierte Leuchten haben doch das E-Prüfzeichen, deshalb sind die doch zulässig oder wie?
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Raccoon hat geschrieben:Aber lasierte Leuchten haben doch das E-Prüfzeichen, deshalb sind die doch zulässig oder wie?
Frage: Wenn meine Rückleuchten pechrabenschwarz lasiert sind, müßten die ja auch TÜV haben, da das E-Prüfzeicghen ja vorhanden ist oder?
Nene, da bei sowas keine Grenze zu ziehen ist ab wann die Leuchtwirkung eingeschränkt ist, ist jede Art der Lasur strenggenommen verboten.
Gruß Lothar
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so schauts aus, weil du ja etwas nicht orginales auf die Rückleuchten aufträgst, sind sie somit nicht mehr orginal und dann erlischt die betriebserlaubnis....
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