*sorry für offtopic*
Also ich melde mich auch mal zu wort
ist ein auszug aus nem anderem Forum :
Habe letztes Jahr folgende Infos der Paketdienste eingeholt:
Die Anfrage bezog sich allerdings nur auf Privatversender. Unternehmen haben bei allen angefragten Spediteuren unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit im Rahmen eines Sonderabkommens und unter Berücksichtigung spezieller auflagen Gefahrgut zu versenden! Die antworten decken sich auch alle mit den AGB der Spediteure!
DHL / Deutsche Post
Versand möglich: nein
"Leider ist es nicht möglich Airbags mit DHL Express zu versenden. Airbags gehören zu den Gefahrgütern.
Um diese versenden zu können, benötigen Sie einen Vertrag mir DHL Express und einen Zusatzvereinbarung für Gefahrgüter."
"...Auch wenn sich der Airbag im Lenkrad befindet, ist der Versand nicht zulässig."
DPD
Versand möglich: nein
telefonischer Rückruf: Nur im Rahmen eines gesonderten Vertrages unter Auflagen der GGV
TNT
Versand möglich: ja
"...der Versand ihrer Sendung kostet 68,62 € Netto inkl. Gefahrgutzuschlag!"
UPS:
Versand möglich: nein
"...UPS hat bestimmte Waren vom Versand ausgeschlossen, dazu gehören auch Airbag´s. Somit müssen wir diesen Versand ablehnen."
sodalle .. informieren sollte man sich natürlich auch noch und das ist dabei rausgekommen
Nach deutschem Gesetzt wird ein Airbag als Sprengstoff eingestuft. Er darf daher nur von ausgebildetem Personal eingebaut und ausgebaut werden. Desweiteren ist der Versand nur in gezündetem Zustand erlaubt. Also heisst das für dich, dass du den Airbag wohl hinfahren musst
![Smile :-)](./images/smilies/smile.gif)
. Die Post würde es wohl nicht merken, wenn du ihnen einen Airbag in Schachtel hinstellst, aber wenn das Paket aus irgendeinem Grund hochgehen sollte, kannst du dich schon mal warm anziehen!!!!!